
Ohne Wertung: Auch Boomer sind nun betroffen. Das „Stars“ ist, bzw. war eine letzte Musikkneipe in Delmenhorst. Für älteres Publikum. Jetzt ist also auch die ansonsten gut versorgte Kulturzielgruppe vom Kahlschlag betroffen.
Wir bauen uns eine Festung der Stille. Die Probleme in Delmenhorst bezüglich der Auslegung der gültigen Immissionsschutzgesetze sind systematisch und sehr zentriert um die Spaßbremsen Person (so genannt nach einem Vorgang vor Gericht 2007) in der Stadtverwaltung. Betrieb untersagt nach vereinzelten Beschwerden wegen Ruhestörung auf Basis eines Lärmschutzgutachtens aus dem Jahr 2020. So wird aktuell gefordert, die Musiklautstärke auf ein leises Hintergrundmaß wie in einem Café Betrieb zu begrenzen = 45db. Das entspricht dem Geräusch beim Atmen. Die Grenzwerte wurden überschritten auf sagenhafte 54db. Das ist leiser als ein Gespräch zweiter Menschen miteinander, leiser als Autos, leiser als Schuhe beim Gehen.
Es sind diese Verwaltungsgewohnheiten in Delmenhorst, bedauerlicherweise noch immer mutlos und in Angriffsmanier auf die wichtigen, weil äußerst spärlichen Freizeit-Kultureinrichtungen. Das im Voraus zu wissen war der Grund, warum wir damals nachfragten, ob denn in diesem neuen „Stars“ überhaupt Musik gespielt werden darf. Jetzt definitiv nicht mehr. Ein herber Schlag für den Gastronomen, der nun juristisch vertreten wird. Viel Erfolg bei der Gegenwehr, für die vielleicht auch mal die Stadtbevölkerung und Fans des Stars als Kulturbetrieb zusammenstehen sollten. Oder glaubt ernsthaft jemand, überall im Land sind alle Kneipen flüsterleise?
In Delmenhorst fällt hörbare Lebensfreude inzwischen viel leichter auf, weil sie ungewohnt geworden ist. Klar ist der Schutz der Anwohner*innen wichtig und nicht zu vernachlässigen. Doch gibt es andere Möglichkeiten als lückenlos zu protokollierende Schallpegelmessungen und rigorose Verbote. In der Stadtverwaltung baut sich jemand mit Inselbegabung seine „Festung der Stille“ in Delmenhorst. Das ist seit Jahren bekannt. Die entsprechenden Vorgesetzten möchten – nach Rücksprache – an dieser Vorgehensweise nichts weiter ändern, bis es anders lautende Weisungen von höherer Stelle geben wird. Es soll bitte jeder Mensch selbst entscheiden, ob man das weiter so hinnehmen möchte.
Übrigens, die Verwaltung KÖNNTE anders entscheiden. Es gibt Ausnahmegenehmigungen / Befreiung nach § 44 BImSchG. Wenn die Maßnahme technisch oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dafür müsste dann aber die Stadtbevölkerung mal aufstehen und lauter werden. Bis dahin war das Stars die letzte Musikkneipe der Boomer Generation.