Die Grenze des Lautstärkepegels für Musikveranstaltungen in der Fußgängerzone, mit Musik z.B. vom Band wurde aus der Stadtverwaltung auf 60db festgelegt. 60 Dezibel, wie laut ist das eigentlich? Der Punkt ist, es ist nicht laut. Es ist derartig leise, dass im Grunde jede Art von Veranstaltung durch die Beschränkung auf diesen Lärmpegel unhörbar, lautlos und damit unmöglich gemacht wird. Wir haben für Dich eine Grafik zum Vergleich verschiedener Lautstärkepegel in unserem Alltag vorbereitet.
Es ist deutlich zu erkennen: Ein persönliches Gespräch von zwei Personen entspricht 60db. Ein Auto ist lauter, eine akustische Gitarre ohne Verstärker ist lauter. Feste Schuhe auf Steinboden – sind lauter. Nun stell Dir einmal vor, unter diesen Vorgaben eine Party zu feiern. Unmöglich? Genau so ist es. Für seltene Veranstaltungen kann es zu beantragende Sondergenehmigungen geben. Dann liegt der erlaubte Grenzwert bei sagenhaften 75db. Ja, der Straßenverkehr ist dann noch immer lauter. Gemessen wird dabei aufwendig und teuer: Ca. 1 Meter entfernt vor dem Fenster des der Veranstaltung am nächsten liegenden Anwohners. Selbstverständlich lückenlos protokolliert und regelmäßig kontrolliert. 😉 . Ach so, in der Nachbarstadt Oldenburg feiert z.B. das Stadtfest unter den gleichen Rahmenbedingungen bei 95 db. Merkwürdige und ganz besonders erstickende Vorschriften – gibt es dafür in Delmenhorst.
Der neueste Twist: Aufwendig und teuer werden mit Software die Örtlichkeit, die spezifisch eingesetzte Beschallungstechnik, Umgebung, Bebauung und weitere Parameter simuliert. So ergeben sich für Veranstalter, die es sich leisten können, erweiterte Möglichkeiten. Natürlich steht das wieder nicht allen offen.
Die Lärmbelastung wird in Deutschland hauptsächlich durch die Verordnung über die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und kommunale Lärmschutzverordnungen geregelt. Diese Regelungen enthalten spezifische Lärmgrenzwerte für verschiedene Umgebungen wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und öffentliche Plätze. Hier wären nach unseren Informationen Lärmpegel bis zu 75db für unter freiem Himmel gelegentlich statt findende Events bis 22 Uhr zulässig. Dabei handelt es sich um einen Mittelwert. Beginnt die Veranstaltung bereits um 12 Uhr Mittags, aber flüsterleise… darf sie im Beispiel zwischen 20 und 22 Uhr lauter sein. Für beides gibt es darüber hinaus noch immer die Möglichkeit, erleichternde Ausnahmen zu genehmigen. Um 22 Uhr wird man in Delmenhorst immer ins Bett geschickt. Das gilt sogar für Indoor Veranstaltungen in der Markthalle! Beim Weinfest gibt es darum nun eine ganze zwei Stunden lang dauernde Kopfhörerparty statt Musik für alle überall. So sieht das Angebot aus, wenn Kultur in ein zum Verwaltungsirrsinn passendes Gerüst gepresst wird. Darum ab ins Umland. Dort darf es ein Nachtleben geben. Bremen und Oldenburg wird es Recht sein, wenn Delmenhorster*innen dann eben dort Geld ausgeben statt in der eigenen Stadt mit Regulierungs-Overkill.
Wir gönnen allen ihren Vibe. Doch warum kommen bestimmte Gruppen in den Genuss von Kultur vor Ort und andere werden seit Jahren in das Umland abgeschoben?
Andere Kommunen und Landkreise sind da deutlich toleranter. Dort wird den Menschen diese Art der Freizeitgestaltung und Spaß zugestanden, sogar von politischer Seite unterstützt und gefördert. Bremen ist mit dem Freiluftpartygesetz ein gutes positives Beispiel, auch wenn es dort weiteren Support und Anpassungen braucht. In Delmenhorst ist das anders. Im Besonderen anders, weil es sehr wohl Veranstaltungen geben darf, die lauter sein dürfen, ohne direkt verboten zu werden. Hier zu nennen wäre z.B. die Sommerwiese der Schausteller Familie Kutschenbauer auf der Bürgerwiese, der Kramermarkt selbst, das Weinfest, das Streetfood Festival in der Fußgängerzone, das Sportstadion, Veranstaltungen des exklusiv geförderten Vereins DelKultur. In Delmenhorst verdienen es völlig unterschiedliche Musikrichtungen, gehört zu werden. Wir gönnen allen den behördlich akzeptierten Gitarren Blues, aber was ist mit den Menschen, die von Hip-Hop, Techno, Trap, Drum und Bass und vielen anderen Musikstilen eine Gänsehaut vor Freunde bekommen? Die sollen ins Umland fahren? Ja, das machen sie bereits. Wir möchten, dass auch in Delmenhorst die Menschen zusammenkommen, um Gemeinsamkeiten und Neues zu entdecken.
Die Vertreter*innen der Stadt bei einem gemeinsamen Gespräch begründen das bemerkenswert: In anderen Städten und Landkreisen gäbe als halt nicht so versiertes Fachpersonal wie in Delmenhorst. „Die verhalten sich alle also vermutlich illegal“. DAS glauben wir definitiv nicht. Stichwort Bremer- „Freiluftpartygesetz“.
… so reisen an jedem Wochenende Menschen aus Delmenhorst nach Bremen, Oldenburg, Ganderkesee, Vechta, Wildeshausen und weiter. Dort wird dann Geld ausgegeben, dass der lokalen Wirtschaft in Delmenhorst ebenfalls zugutekommen könnte.
Meinung: Nein, es sind eben nicht besonders gut geschulte Mitarbeiter in Delmenhorst vorhanden, die als Einzige wirklich verstehen, wie Gesetze ausgelegt werden müssen. Im Gegenteil verfügt Delmenhorst leider nicht über Mitarbeitende oder den politischen Willen, vielfältige Angebote zu ermöglichen.